Förderungsrahmen und FAQ

Förderungsrahmen

Das Haus des Deutschen Ostens (HDO) fördert mit Geldern des Freistaates Bayern, welche vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Soziales und Arbeit verwaltet werden, die Kulturarbeit der deutschen Vertriebenen und Spätaussiedler.

Grundlage für die Förderung ist der § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG):

 

"Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste."

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Jede natürliche oder juristische Person, welche ein Projekt im Sinne des § 96 BVFG verwirklichen möchte und in Bayern oder den ehemaligen bzw. noch existierenden Siedlungsgebieten der deutschen Vertriebenen / Spätaussiedler wohnt oder dort ihren Sitz hat.

Ein Vorantrag ist bis Ende November des Vorjahres zu stellen. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

  • eine kurze Beschreibung des Projektes
  • Ort und Zeitpunkt der Maßnahme
  • ungefähre Kosten
  • ungefähr benötigte Zuwendung

Es sind die Vorschriften des Art. 44 BayHO einschließlich der Verwaltungsvorschriften und der dazugehörigen Anlagen einzuhalten. Zusätzlich kommen noch Auflagen und Bedingungen in einem möglichen Bewilligungsbescheid dazu.

Nein, Zuwendungen dürfen nur für solche Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden.

Der Eigenanteil muss mindestens 10% der Gesamtsumme des Projektes betragen.

Anträge müssen in schriftlicher Form erfolgen. Sie können Ihren Antrag per Post, Fax oder per E-Mail (PDF oder Word-Dokument) einreichen. Die Vorlage finden Sie hier.

Alle Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie in Ihrem Bewilligungsbescheid.

Alle Informationen zur Auszahlung der Zuwendung finden Sie in Ihrem Bewilligungsbescheid. Den Auszahlungsantrag finden Sie hier.

Nein, der Ort der Maßnahme kann im In- und Ausland liegen. Die antragstellende natürliche oder juristische Person muss jedoch ihren (Wohn-)Sitz in Bayern oder den ehemaligen bzw. noch existierenden Siedlungsgebieten der deutschen Vertriebenen / Spätaussiedler haben.